Ein bisschen mehr Geld für Pendler, deutlich höhere Spritkosten und längere Fahrprüfungen.
Gleich zum Beginn des Jahres und weiter in den nächsten Monaten treten neue Regelungen für Autofahrer und Pendler in Kraft.
Reform des Bußgeldkatalogs
Da die im April 2020 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung einen Formfehler enthielt, wurden im Juli 2020 vorübergehend wieder die Regeln des alten Bußgeldkatalogs in Kraft gesetzt. Bundesregierung und Länder sind immer noch auf der Suche nach einem Kompromiss.
In Planung sind unter anderem höhere Bußgelder für Autofahrer, die Fahrradfahrer gefährden. Auch schnelleres Fahren soll mit höheren Bußgeldern belegt werden. Entschieden ist jedoch die stärkere Bestrafung von Gaffern. Filmen und fotografieren von Verletzten und Toten kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Punkte-Tacho
Höhere Kfz-Steuer und eine weitere Verteuerung des Sprits
Die Preise für Benzin und Diesel steigen pro Liter um 7 bis 8 Cent. Dazu kommt die ab 1.1.2021 wieder geltende Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent. Teurer wird es auch für neu zugelassene Autos mit mehr als 95 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer. Fahrer von Elektroautos profitieren einmal mehr. Die Kfz-Steuerbefreiung für die E-Fahrzeuge gilt dann für Erstzulassungen bis Ende 2025. Pendler bekommen ab dem 21. Kilometer mehr Geld. Unabhängig vom Verkehrsmittel steigt die Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent pro Kilometer.
Niedrigere Reparaturkosten nach einem Unfall
Langfristig soll es zu einer Kostenreduzierung bei der Reparatur von Unfallschäden kommen. Das neue Gesetz zur Stärkung des freien Wettbewerbs hat sichtbare Ersatzteile vom sogenannten Designschutz ausgenommen. Bei einer Reparatur müssen daher Kotflügel, Scheinwerfer, Scheiben und Außenspiegel künftig nicht mehr vom Fahrzeughersteller selbst bezogen werden. Allerdings gilt ein 25-jähriger Bestandsschutz für aktuelle Designs. Profitieren werden also zunächst nur Fahrer ganz neuer Pkw-Typen.

Werkstatt Reparatur Tür links
Flottengrenzwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer
Der durchschnittliche Flottengrenzwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer gilt künftig ohne Hintertür, bei Überschreitung drohen Strafen. Außerdem müssen die Hersteller der EU-Kommission den Realverbrauch jedes einzelnen Fahrzeugs melden.
Die Pflicht zum Einbau eines sogenannten „On Board Fuel Consumption Monitor“ ergibt sich aus der ab Januar für alle Neuwagen geltenden Abgasnorm Euro-6d-final, die Euro-6d-temp endgültig ablöst.
Strenger werden zudem die Regeln für den Ausstoß für Stickoxyde. Auch für Motorräder gelten neue Grenzwerte. Die Euro 5-Norm ist ab Januar für alle neu zugelassenen Motorräder verbindlich. Ein Abverkauf von Euro-4-Lagerbeständen ist aber auch 2021 unter bestimmten Bedingungen noch möglich.

Ladesäule Elektroautos
Digitalradio wird zur Pflichtausstattung
Das Digitalradio DAB+ wird Pflichtausstattung für Neuwagen. Schon seit dem 20.12.2020 muss bei jedem neu zugelassenen Pkw mit Radio die DAB+ Variante an Bord sein. Autos mit reinem Analog-Radio sind dann nicht mehr zulassungsfähig. Pkw ohne Rundfunkempfänger bleiben aber erlaubt.
Neue Vorschriften zur Reifen-Kennzeichnung
Im Mai 2021 treten neue Vorschriften zur Reifen-Kennzeichnung in Kraft. Reifensymbole, etwa für Schnee- und Eishaftung, müssen genauer und besser sichtbar ausgewiesen sein. Die neue Verordnung regelt außerdem Kennziffern wie Kraftstoffeffizienz, Haftung bei Nässe und Rollgeräusche neu. Unter anderem werden die niedrigsten Kraftstoffeffizienzklassen gestrichen, damit die Skala klarer und verständlicher wird.

Reifenlabel 2021
Längere Prüfungsfahrt für Fahrschüler
Ab Januar dauert die Prüfungsfahrt zehn Minuten länger, zudem wird sie vom Prüfer elektronisch protokolliert. Dabei muss er acht konkrete Fahraufgaben, beispielsweise den Fahrstreifenwechsel und fünf Kompetenzbereiche bewerten. Dazu zählt unter anderem das Anpassen der Geschwindigkeit.
Am Ende der Prüfung gibt es ein fünfminütiges Feedback-Gespräch. Neu ist auch, dass die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Automatik-Fahrzeug absolviert werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass zehn Fahrstunden mit einem handgeschalteten Fahrzeug absolviert wurden. Außerdem muss die Fahrschule bescheinigen, dass der Führerscheininhaber in der Lage ist, auch ein solches Fahrzeug sicher und umweltbewusst zu führen.