Verstopfte Straßen, kilometerlange Staus bei der Fahrt in den Urlaub. Da liegen schnell die Nerven blank. Doch wer allzu freimütig schimpft und gestikuliert, riskiert eine saftige Strafe. Womit Autofahrer im Einzelfall rechnen müssen und was bei Beleidigungen im Straßenverkehr im Ausland gilt, fasst Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz, zusammen.

„Cool bleiben”: Das ist der wichtigste Rat von Michaela Rassat für Autofahrer auf dem Weg in den Urlaub. Denn die Straßenverkehrsordnung fordert für „die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.” Die gehen schon mal verloren nach mehrstündigen Staus in brütender Hitze, womöglich noch mit quengelnden Kindern auf der Rückbank. Doch der Gesetzgeber hat den Fokus allein auf der Sicherheit: „Aggressives Verhalten kann den Fahrer, aber auch andere Verkehrsteilnehmer, vom Straßenverkehr ablenken und die Verkehrssicherheit gefährden”, erläutert die Expertin.

Beleidigung im Straßenverkehr ist eine Straftat

Dabei gelten nicht nur gesprochene Worte als Beleidigung. Die Gerichte haben auch eine große Anzahl von abwertenden Gesten als solche angesehen. Da eine Beleidigung im Straßenverkehr nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat (§ 185 StGB) ist, zieht sie unter Umständen eine Geld-, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe nach sich. Voraussetzung: Der Beleidigte stellt innerhalb von drei Monaten, der sogenannten Antragsfrist, einen Strafantrag. Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten jedoch keinen festen Bußgeldkatalog. Über die Höhe des Betrages entscheidet das Gericht. Dabei berücksichtigt es sowohl die Tatumstände als auch das Einkommen des Beschuldigten.

Was kosten Beleidigungen im Straßenverkehr?

Auch wenn es keine festgeschriebenen Summen pro Beleidigung im Straßenverkehr gibt, können sich Autofahrer an bestimmten Durchschnittswerten orientieren. Bei einem gestreckten Mittelfinger, dem sogenannten „Stinkefinger”, haben Gerichte bisher Geldstrafen bis zu einer Höhe von 4.000 Euro verhängt. Zeigt ein empörter Autofahrer einen Vogel, kann ihn das 750 Euro kosten. Verbale Beleidigungen bemessen Richter mit Geldstrafen zwischen 250 Euro („Bekloppter”) und 1.500 Euro („Idiot”).

„Und auch indirekte Aussagen, wie ‚Am liebsten würde ich A….loch zu Dir sagen‘, sehen die Gerichte in der Regel als vollwertige Beleidigungen an“, ergänzt die Expertin. Übrigens: Richtet sich die Beleidigung gegen einen Polizisten, kann dies den Hitzkopf besonders teuer zu stehen kommen. Bereits das Duzen eines Polizisten im Eifer des Gefechts kann mehrere Hundert Euro Strafe ausmachen. Wichtig: Seit der Reform des früheren Punktesystems 2014 gibt es für Beleidigungen im Straßenverkehr keine Punkte mehr. Allerdings können Gerichte zusätzlich zur Hauptstrafe noch ein zeitweiliges Fahrverbot aussprechen.

Teuer kann es aber auch für den Beleidigten werden. Und zwar dann, wenn er eine Vollbremsung hinlegt, um den Beleidiger zur Rede zu stellen, und dabei einen Unfall verursacht. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei einer solchen „unangemessenen Reaktion” nämlich nicht zahlen (Urteil vom 2.12.2004, Az. 2 U 2712/04). Das bedeutet: Der Geschädigte muss zwar erst den Unfallverursacher verklagen, hat aber Anspruch auf Schadensersatz. Und den muss der Verursacher aus eigener Tasche bezahlen.

Andere Länder, andere Gesten

Nicht nur in Deutschland, auch im Ausland sind Beleidigungen in der Regel kein Kavaliersdelikt. Deshalb sollten sich Autofahrer auch in anderen Ländern mit unfreundlichen Gesten am Steuer zurückhalten – gerade der „Stinkefinger” gilt weltweit als Beleidigung. Andere Gesten sind nicht so eindeutig: So kann der hochgestreckte Daumen, der hierzulande als positiver Ausdruck oder als Tramper-Zeichen gilt, in anderen Ländern als Beschimpfung missverstanden werden. Beispielsweise in der Türkei, in Nordafrika und dem Mittleren Osten ist dringend davon abzuraten.

Bewegen Reisende den Daumen dann auch noch auf und ab, ist das in vielen Mittelmeerländern, Russland und Teilen Afrikas sogar eine obszöne Beleidigung. „Auch wenn es manchmal schwerfällt: Autofahrer sollten in stressigen Situationen Ruhe bewahren und auf unflätige Bemerkungen, Ausdrücke und Gesten gänzlich verzichten”, so der Tipp der Expertin. Wer um sein Temperament weiß, kann Mitfahrer vorab bitten, bei angespannter Verkehrslage beruhigend auf ihn einzuwirken – auch wenn sie dann riskieren, selbst zum Blitzableiter zu werden.