Auch 2023 ändert sich für Autofahrer und –käufer sowie im Straßenverkehr einiges.
Auto360.de hat die wichtigsten Neuheiten zusammengefasst und gibt Hinweise, wann was zu tun ist.
EU-Führerschein jetzt
Alle Jahrgänge zwischen 1959 und 1964 sind nun aufgerufen, ihren rosa oder grauen Führerschein aus Papier umzutauschen. Und zwar bis spätestens 19. Januar 2023! Wer danach noch mit dem alten Schein erwischt wird, muss ein Bußgeld von 10 Euro zahlen und nach dem Erhalt des neuen Führerscheins diesen bei der Polizei vorzuzeigen.
Wer von den Jahrgängen 1965 bis 1970 nicht unter Zugzwang kommen möchte, sollte den neuen Führerschein gleich beantragen. Die Frist für diese Personen läuft am 19. Januar 2024 ab. Übrigens kostet der EU-Führerschein 25 Euro und besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss er wegen eines neuen Bildes wieder neu beantragt werden.

Führerschein rosa D
Förderung der Elektromobilität
Die Kaufprämien für Elektroautos werden ab 2023 gesenkt. Statt 9.000 Euro Zuschuss sind es dann noch maximal 6.750 Euro. Aber nur für Fahrzeuge mit einen Nettolistenpreis von höchstens 40.000 Euro. Die neue Subvention setzt sich aus 4.500 Euro vom Statt und 2.250 Euro vom Hersteller zusammen.
Fahrzeuge bis zu einen Nettolistenpreis bis zu 65.000 werden mit 3.000 Euro vom Staat und 1.500 Euro vom Hersteller bezuschusst. Ab 1. September 2023 gelten diese Regelungen nur noch für Privatpersonen. 2023 stellt der Staat für diese Förderungen 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung, 2024 sind es noch 1,3 Milliarden. Sind diese Gelder aufgebraucht, ist es vorbei mit den teuren Subventionen.

Elektroauto laden
Plug-in-Hybride werden ab 2023 nicht mehr bezuschusst
Ende 2022 ist Schluss mit der Förderung von Plug-in-Hybrid Fahrzeugen. PHEV, wie dieses Autos auch genannt werden, können zwar Strom laden, müssen es aber nicht. Ergo wurde es schon lange Zeit, diese Fördermaßnahmen zu beenden.
HU für Fahrzeuge mit der rosa Plakette
2023 ist es Zeit vom Wechsel der rosa Plakette hin zu einer orangefarbenen. Wann die Hauptuntersuchung genau fällig ist, zeigt die Monatszahl die oben steht. Auf dem Bild ist es der Monat August.
Maske im Verbandkasten wird ab Januar 2023 Pflicht
Ein neuer Verbandkasten ist nicht notwendig, aber es müssen nun zwei Masken rein. Es genügen OP-Masken, am besten original verpackt. Spätestens Ende Januar 2023 müssen die Masken an Bord sein, ansonsten wird bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld von fünf Euro fällig. Ein Fahrzeughalter muss sogar 10 Euro bezahlen, wenn keine Masken im Verbandkasten sind und das Auto jemand anderem überlassen wurde.
Neue Versicherungskennzeichen ab 1. März 2023
Aus Grün wird Schwarz. Die Gültigkeit der grünen Versicherungskennzeichen endet am 28. Februar 2023. Wer danach noch mit dem grünen Kennzeichen unterwegs ist, verliert den Versicherungsschutz.