Wer bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
Sondern auch empfindliche finanzielle Einbußen nach einem Unfall. Denn der Versicherungsschutz ist gefährdet. Selbst dann, wenn man am Unfall gar nicht schuld war. Die Winterreifen-Regelung in Deutschland sollte sich herumgesprochen haben: Bei winterlichen Straßenverhältnissen müssen auf dem Fahrzeug Winterreifen montiert sein. Wer sich nicht daran hält, wird mit einem Bußgeld und einem Eintrag in Flensburg bestraft. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet, sind 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Musste bisher musste nur der Fahrer mit Konsequenzen rechnen,trifft es neuerdings auch den Halter, der die Fahrt zulässt. Ihm drohen jetzt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.
Wann zahlt die Versicherung, wann verweigert sie den Versicherungsschutz?
Konsequenzen beim Versicherungsschutz sind bei einem Unfall nicht auszuschließen. Das gilt insbesondere dann, wenn Schneematsch schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Will heißen: Bei einem überraschenden Wintereinbruch früh in der Saison hat ein Autofahrer möglicherweise noch Chancen, dass sein Versicherer kulant reagiert.
Teuer wird es aber, wenn die Versicherung darauf pocht, dass der Unfall sich mit Winterreifen hätte vermeiden lassen. Hat der betreffende Fahrer nur sein eigenes Auto beschädigt und will Geld von der Kasko, kann es passieren, dass die Versicherung nur einen Teil der Reparaturkosten ersetzt. Dann bleibt der Autobesitzer auf dem Rest des Schadens sitzen. Aber auch bei einem Fremdschaden kann es für den Verursacher teuer werden. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachhinein mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen.
Auch als Unfallopfer kann es teuer werden
Aber auch beim Unfallopfer kann das Thema falsche Bereifung durchaus zum Problem werden. Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung zumindest teilweise Ursache für den Unfall war, weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat, muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden dann nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.