Der Winter rüttelt an der Tür. Für die kommenden Tage ist vielerorts Frost und Schnee angesagt.
Wer jetzt noch keine Winterreifen oder gute Allwetterreifen montiert hat, sollte sich sputen. Für den saisonalen Einsatz gilt daher die Faustregel von O bis O: Heißt, wer von Oktober bis Ostern sein Fahrzeug mit Winterreifen bestückt, fährt grundsätzlich auf der sicheren Seite. Und wer sich ins Ausland begibt, sollte prüfen, ob dort nicht sogar eine Winterreifenpflicht gilt. Mit unseren Tipps sind Sie auf der sicheren Seite.

MICHELIN Pilot Alpin 5
Keine Sommerreifen im Winter!
Sommerreifen sind mit ihrer Gummimischung optimal für die warme Jahreszeit und auf einen geringen Rollwiderstand ausgelegt. Allerdings verfügen Sommerreifen über weniger Lamellen als Winterreifen, die Folge sind deutlich längere Bremswege auf Eis und Schnee auf Grund des geringeren Grips. Winterreifen bieten hingegen mehr Grip beim Bremsen, Beschleunigen und Kurvenfahren.
Den Standard für qualifizierte Winterreifen markiert das Schneeflockensymbol, eine von einem Berg mit drei Gipfeln eingerahmte Schneeflocke, genannt „Three Peak Mountain Snow Flake“. Diese ist seit 2018 laut Gesetz Pflicht. Ein Winterreifen mit dieser Kennzeichnung muss zuvor eine genormte Prüfung mit definierten Kriterien bestehen.
Winterreifenpflicht beachten
2018 sind in Deutschland neue Regelungen für Winterreifen in Kraft getreten. Wie bislang auch, sind Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Pflicht. Neu ist allerdings, dass die Reifen obligatorisch das Schneeflockensymbol „Three Peak Mountain Snow Flake“ (3PMS) aufweisen müssen.
Wer bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Behindert er den Straßenverkehr durch die falsche Bereifung, werden neben dem Punkt 80 Euro fällig. Wer den Verkehr gefährdet, riskiert nicht nur Punkte, sondern zahlt 100 Euro, bei einem Unfall sogar 120 Euro.
Ist zudem die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern unterschritten, drohen drei weitere Punkte und 50 Euro zusätzliches Bußgeld. Neu ist außerdem, dass auch Halter, die eine Inbetriebnahme ohne Bereifung mit dem Schneeflockensymbol zulassen oder anordnen, mit einer Geldbuße von 75 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen müssen.
Wer im Winter mit seinem Auto ins Ausland reist, sollte sich zuvor über die dort geltenden gesetzlichen Regelungen zur Winterreifenpflicht informieren. So gilt beispielsweise in Frankreich, der Schweiz und in Belgien keine generelle Winterreifenpflicht. In Frankreich kann aber eine entsprechende Bereifung auf Gebirgsstraßen durch Schilder angeordnet werden.
In der Schweiz wiederum kann bei einem Unfall, der nachweislich auf die falsche Bereifung zurückzuführen ist, die Schweizer Vollkaskoversicherung die Haftung verweigern. In Österreich gilt auch für Transitreisende seit dem 1. Januar 2008 eine absolute Winterreifenpflicht. Sie besteht vom 1. November bis zum 15. April, wenn „winterliche Fahrbahnverhältnisse“ herrschen, also bei Schnee, Matsch oder Eis. Ob Winterreifen notwendig sind, beurteilt in der Praxis die österreichische Polizei.

MICHELIN Alpin 6
Wintercheck in der Werkstatt
Batterie, Frostschutz für die Kühlflüssigkeit sowie für die Scheibenwaschanlage können in der Werkstatt geprüft oder auch selbst durchgeführt werden.
Die Checkliste für den Winter
- Fülldruck an allen Reifen überprüfen und bei Bedarf Luft nachfüllen
- Auch das Ersatzrad prüfen bzw. Reifenpannen-Set checken
- Frostschutz für die Scheibenwaschanlage prüfen und nachfüllen
- Scheibenwischerblätter säubern oder austauschen
- Türschloss-Enteiser, Eiskratzer, Handfeger und Antibeschlagtuch besorgen
- Türdichtungen pflegen
- bei langen Fahrten Wolldecke und Thermoskanne als Stau-Vorsorge einpacken
- Warnweste kontrollieren (in Österreich je eine pro Mitfahrer)
- Schneeketten bereithalten – vor allem in Bergregionen
- das Aufziehen der Ketten vorher in Ruhe üben
- Starthilfekabel und Taschenlampe einpacken

Walter Röhrl Porsche 911 GT3 RS Schnee
Fahren auf Eis und Schnee
Walter Röhrl, Ex-Rallye-Weltmeister, erläutert es logisch: „Die Autofahrer müssen vor allem die Geschwindigkeit anpassen. Wenn die Haftung auf trockener Straße beim Faktor 100 Prozent liegt, dann finden die Reifen des Autos auf einer schneebedeckten Straße nur noch 30 Prozent Haftung“. Und weiter: „Bei Schnee müssen alle Manöver gefühlvoller sein, das heißt also, gefühlvoller lenken, Gas geben und bremsen.“ Wintertrainings, die von Autoherstellern und Automobilclubs angeboten werden, sind absolut empfehlenswert.