Kinder stehen unter besonderem Schutz – auch beim Autofahren.

Deshalb schreibt der Gesetzgeber spezielle Kindersitze vor, die den Nachwuchs vor schweren Verletzungen schützen sollen. Was die Kindersitzpflicht im Detail umfasst und beim Fahren mit Kindern außerdem wichtig ist, erläutern wir nachfolgend.

Die Kindersitzpflicht – Normen und Altersvorgaben

Dass die Jüngsten nicht ohne spezielle Babyschale in Fahrzeugen mitfahren dürfen, versteht sich von selbst. Doch auch bei Klein- und Schulkindern bietet der Sicherheitsgurt für Erwachsene keinen ausreichenden Unfallschutz. Im Gegenteil: Der klassische Dreipunkt-Sicherheitsgurt sitzt aufgrund der geringen Körpergröße beim Nachwuchs nicht ordnungsgemäß am Körper und kann beispielsweise schwere Bauchverletzungen verursachen. Dem steuert die Straßenverkehrsordnung (StVO) mit der Kindersitzpflicht entgegen:

  • Demnach dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder bis zu einer Körpergröße von 150 Zentimetern ausschließlich mit einem Kindersitz mitfahren.
  • Sind Kinder größer oder haben ihr 12. Lebensjahr vollendet, ist ein spezieller Sitz keine Pflicht mehr.
  • Ob es sich um eine kurze oder lange Autofahrt handelt, spielt keine Rolle – die Kindersitzpflicht gilt bei jeglicher Fahrt.
Baby im MaxiCosi

Baby im MaxiCosi

Für die Einhaltung der Kindersitzpflicht ist grundsätzlich der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt der Autofahrt verantwortlich. Um sicherzustellen, dass Kindersitze ausreichend Sicherheit bieten, müssen Hersteller die Europäische Kindersitz-Prüfnorm einhalten.

Die aktuellen Normen sind:

  • UN ECE Reg. 129 (i-Size)
  • UN ECE Reg. 44/03 (früher ECE-R)
  • UN ECE Reg. 44/04 (früher ECE-R)

Während die Norm UN ECE Reg. 44 das Körpergewicht der Kinder in den Fokus stellt und Gewichtsklassen vorsieht wie zum Beispiel 9 bis 18 Kilogramm, ist bei i-Size-Kindersitzen die Körpergröße ausschlaggebend. Die normgerechten Top 7 im Test bzw. Vergleich von vergleich.org erzielen positive Bewertungen – anhand der Produktgegenüberstellung lassen sich die Unterschiede der Auto-Kindersitze schnell überblicken. Die Vergleichstabelle informiert unter anderem über Normengruppen, Anschnallsysteme, Komfort und individuelle Produkteigenschaften wie Seitenaufprallschutz oder Isofix-Befestigung.

Kleinkind im Auto

Kleinkind im Auto

Besonderheit bei der i-Size-Norm

Bei Modellen gemäß i-Size-Norm gilt für Kinder bis 15 Monate die Pflicht zum Transport gegen die Fahrtrichtung. Für diese Altersgruppe sind somit unabhängig von der Körpergröße ausschließlich rückwärtsgerichtete Babywannen beziehungsweise Kindersitze sowie quer zur Fahrtrichtung montierte Modelle erlaubt. Der ADAC empfiehlt dies über die gesetzliche Altersgrenze hinaus bis zum zweiten Lebensjahr.

Richtig anschnallen!

Für Kinder ab rund 1,5 Jahren sind Kindersitze häufig mit 5-Punkt-Gurt (Hosenträgergurt) ausgerüstet. Bei älteren Kindern bieten Sitzerhöhungen mit Schlafstützen und Rückenlehnen einen soliden Schutz. Weil hier ein Dreipunktgurt zum Einsatz kommt, muss laut Ratgeber unter deutsche-verkehrswacht.de besonders sorgfältig auf einen korrekten Gurtverlauf geachtet werden:

Der Schultergurt verläuft mittig über die Schulter. Damit der Beckengurt bei einem Unfall nicht in den Bauchbereich rutscht und schwere Verletzungen verursacht, muss die Sitzerhöhung eine geeignete Gurtführung haben.“

ACHTUNG: Kindersitze mit den alten Normen UN ECE Reg. 44/02 und UN ECE Reg. 44/01 sind nicht mehr erlaubt.

Kinder im Auto

Kinder im Auto

Warnwesten für mehr Sichtbarkeit

Seit Juli 2014 ist das Mitführen einer Warnweste im Fahrzeug auf deutschen Straßen Pflicht. Am besten griffbereit im Handschuhfach, der Türablage oder unter dem Sitz verstauen, um sie bereits vor dem Aussteigen anziehen zu können. Die Warnwesten müssen das europäische Kontrollzeichen (EN 471) aufweisen – die Modelle sind in Rot-Orange, Orange und Gelb erhältlich. Dank fluoreszierendem Material und Reflektoren sind Personen mit Warnweste im Straßenverkehr gut erkennbar.

Die gesetzlich vorgeschriebene Warnweste ist für den Fahrer bestimmt. Damit auch andere mitfahrenden Personen sowie Kinder gut sichtbar sind, wenn sie bei einer Panne oder einem Unfall aussteigen müssen, sollten mehrere Modelle im Auto parat liegen. Fahren regelmäßig Kinder mit, sind Warnwesten in kindgerechter Größe empfehlenswert. Erhältlich sowohl online als auch im lokalen Einzelhandel – beispielsweise in Baumärkten oder Spielwarengeschäften mit umfassendem Sortiment. Zum Teil werden Sets für Familien mit Modellen für Erwachsene und Kinder zum günstigen Preis angeboten.

Wie der Automobil-Club Verkehr in einem Beitrag zur Verkehrssicherheit auf acv.de erklärt, drohen bei Missachtung der Pflicht zum Mitführen einer Warnweste 15 Euro Verwarngeld.

Kind auf Gehsteig

Kind auf Gehsteig

Sicher aussteigen will gelernt sein

Einige gefährliche Situationen im Straßenverkehr lassen sich durch das richtige Verhalten verhindern. Bestes Beispiel ist das Aussteigen von Kindern: steigt der Nachwuchs auf der Straßenseite aus, kann es schnell riskant werden, wenn andere Verkehrsteilnehmer unachtsam sind oder die Kinder über die Straße rennen. Die jungen Mitfahrenden sollten das Fahrzeug deshalb möglichst ausschließlich auf der Gehweg- beziehungsweise Parkplatzseite verlassen. Auch beim An- und Abschnallen von Babys und Kleinkindern ist diese Regel zu beachten, damit sich auch Fahrer nicht unnötig in Gefahr bringen.

Weitere Sicherheitstipps:

Quellenangaben der im Artikel verwendeten Bilder:

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