Die bereits im Februar vom Bundesrat mit Änderungen verabschiedete Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt am 28. April 2020 in Kraft.

Unter den Neuregelungen finden sich eine Reihe deutlich verschärfter Strafen, auch für geringfügige Übertretungen. Es trifft aber nicht nur die Autofahrer. So wird das Fahren mit E-Scootern auf Gehwegen mit bis zu 100 Euro Bußgeld geahndet.

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Verkehrszeichen Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen

Falsch parken wird richtig teuer

Beim Parken auf Rad- und Fußwegen sowie Radschutzstreifen, also dem auf der Fahrbahn mit gestrichelter Linie markierten Fahrbereich für Radfahrer werden mindestens 55 Euro fällig. Genauso teuer ist ab sofort auch das Zweite-Reihe-Stehen.

Wird jemand behindert oder gar gefährdet, steigt das Bußgeld auf bis zu 100 Euro und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ebenfalls teurer wird das unberechtigte Parken auf Schwerbehinderten-Parkplätzen (55 Euro), auf solchen für Elektroautos (55 Euro) sowie an unübersichtlichen Stellen (35 Euro).

Lastenfahrrad

Lastenfahrrad

Abstand halten!

Um schwächere Verkehrsteilnehmer besser zu schützen, müssen Autofahrer beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern künftig einen Mindestabstand von mindestens 1,50 Meter innerorts sowie mindestens 2 Metern außerorts einhalten.

Bislang war im Gesetz nur von „ausreichendem Abstand“ die Rede. Die neuen Abstandsregeln gelten auch für das Überholen von Radfahrern, die auf einem Radschutzstreifen unterwegs sind. Mit einem neuen Verkehrszeichen kann zudem das Überholen von einspurigen Fahrzeugen untersagt werden.

Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht dürfen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Das soll Unfälle im toten Winkel des schweren Fahrzeugs insbesondere mit Radfahrern und Fußgängern verhindern. Wer sich nicht daran hält, zahlt 70 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Fahrradzone

Fahrradzone

Fahrradzonen

Für Gemeinden und Städte ist es künftig einfacher, sogenannte Fahrradzonen einzurichten. Hier gilt Höchsttempo 30 und Autos dürfen nur fahren, wenn ein Zusatzschild das erlaubt. Die immer populäreren Lastenräder, mit denen inzwischen in vielen Innenstädten Waren transportiert werden, bekommen ein eigenes Symbol für die Verwendung auf Schildern, um dieser Fahrzeugklasse beispielsweise eigene Parkzonen zuweisen zu können.

Ein weiteres neues Verkehrszeichen ist grasgrün und ähnelt dem Zeichen für Autobahn. Es weist sogenannte Radschnellwege (RS) aus. Für den Ausbau eines solchen Wegenetzes hat der Bund bereits 50 Millionen Euro an Fördergeldern eingeplant.

Blitzersäule

Blitzersäule

Fuß vom Gas

Überschreitet der Fahrer eines Pkw, Lkw oder Motorrades ein innerorts geltendes Limit um 16 km/h, wird das bereits mit einem Punkt geahndet. Ein Fahrverbot droht nun schon ab 21 km/h zu viel, hinzukommen zwei Punkte. Auch außerorts sinkt der Grenzwert: Ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte setzt es nun bereits ab einer Übertretung um 26 km/h.

Die mit einer Geschwindigkeitsübertretung verbundenen Bußgelder sind in der Novelle ebenfalls kräftig erhöht worden. 30 Euro sind bei Überschreitung bis 10 km/h angesetzt, ab 16 km/h sind innerorts 70 Euro und außerorts 60 Euro zu zahlen. Die Sätze ab 21 km/h steigen auf 80 Euro bzw. 70 Euro, ab 26 km/h werden innerorts 100 Euro und außerorts 80 Euro verlangt.

Carsharing Verkehrsschild

Carsharing Verkehrsschild

Carsharing und E-Mobilität

Drei weitere neue Symbole komplettieren den Kreis neuer Zeichen, die schon bald auf Schildern zu finden sein können. Eines davon ermöglicht es Gemeinden und Städten, Carsharing-Fahrzeuge beim Parken zu bevorzugen und entsprechende Abstellflächen eindeutig und rechtssicher zu kennzeichnen.

Ein weiteres Symbol erleichtert die eindeutige Markierung von Parkplätzen für Elektrofahrzeuge. Das dritte zeigt stilisiert drei Personen in einem Fahrzeug von vorne, das bei einer versuchsweisen Freigabe einer Busspur für Fahrgemeinschaften ein entsprechend besetztes Fahrzeug zum Ausdruck bringen soll.

Neue Verkehrszeichen 2020

Neue Verkehrszeichen 2020