Das Jahr 2022 bringt einige Neuerungen für Autofahrer.

So werden Masken im Verbandkasten Pflicht, der Führerscheinumtausch startet und einige Fahrassistenzsysteme müssen in Neuwagen eingebaut sein.

Schutzmasken im Verbandskasten

Alle Autofahrer in Deutschland haben die Pflicht, im Pkw einen Verbandkasten mitzuführen. Seit dem Jahr 2014 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der DIN-Norm 13164 entsprechen. Für das Jahr 2022 ist eine Anpassung der Norm geplant, die den Inhalt des Notfallsets definiert.

Zukünftig sollen zwei medizinische Gesichtsmasken als Teil des Verbandkastens mitgeführt werden müssen. Ab wann genau die neue Vorschrift gilt, steht noch nicht fest, denn hierfür ist eine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich. Wer keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei einer Verkehrskontrolle mit dem Auto ein Verwarnungsgeld bis zu 10 Euro.

Sets für die Erste Hilfe im Test

Verbandskasten-Test GTÜ 3/2018 Foto: Karl-Heinz Augustin/GTÜ

Start des Führerschein-Umtauschs

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß einer speziellen Staffelung bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. Betroffen sind etwa 43 Millionen Führerscheinbesitzer. Sie müssen bei ihrer Führerscheinstelle einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis für Pkw- oder Motorrad-Klassen stellen.

Auf eine Gesundheitsuntersuchung wird dabei verzichtet. Wer sein Dokument bis zum Stichtag nicht umgetauscht hat und mit seinem alten Führerschein erwischt wird, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Im Ausland können höhere Strafen drohen. Die umgetauschten Führerscheine sind dann generell nur noch 15 Jahre gültig.

Um eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten zu vermeiden, regelt hierzulande ein Gesetz die Umtauschreihenfolge. Bei ab dem 01.01.1999 ausgestellten Dokumenten ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Wurde der Führerschein dagegen bis zum 31.12.1998 ausgestellt, ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend. So sollten sich beispielsweise die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 mit dem Umtausch sputen, denn hier läuft die Frist bereits zum 19.01.2022 aus.

Umtauschgrafik Führerschein

Umtauschgrafik Führerschein

Fahrassistenzsysteme werden Pflicht

Fahrassistenzsysteme wie das Antiblockiersystem (ABS) oder das Elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) sorgen seit Jahren für eine erhöhte Verkehrssicherheit.

Jetzt wird der Einbau weiterer Assistenzsysteme in Neufahrzeugen verpflichtend. Diese so genannte Ausrüstungspflicht gilt ab Juli 2022 in der EU für neue Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der „Typgenehmigung“ für den europäischen Markt zugelassen werden. Ab Juli 2024 gilt die Einbaupflicht dann für alle Neufahrzeuge.

Beispiele für Assistenzsysteme sind der Notbremsassistent, der Spurhalteassistent, der Rückfahrassistent oder der Müdigkeitswarner. Für Lkw und Busse werden Abbiegeassistenten zur Pflicht. Die Systeme warnen die Fahrer, wenn sich Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel des Fahrzeugs befinden.

Fahrassistenzsysteme

Fahrassistenzsysteme