Wie man sich bei einer Polizeikontrolle richtig verhält, erläutert Auto360.de anhand von Tipps des ADAC.

Grundsätzlich gilt, Ruhe zu bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anzuhalten und der Polizei dies durch Blinken oder langsameres Fahren anzuzeigen. Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, müssen Autofahrer unbedingt folgen. Bei Missachtung dieses Anhaltezeichens drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen. Nachts sollte der Fahrer bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Auto warten, bis ihn der Beamte anspricht. Auf informative Fragen, etwa wo der Fahrer herkomme, muss er nicht antworten. Personalien müssen jedoch bekanntgegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden.

Polizeikontrolle

Polizeikontrolle

Aussagen überdenken

Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich der Autofahrer nicht zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich darauf hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte.

Polizeikontrolle

Polizeikontrolle

Durchsuchung eines Fahrzeugs und Alkohol-Test bei einer Polizeikontrolle

Der Fahrer muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch oder nach mitgeführten Gegenständen untersucht. Im Auto mitgeführte verbotene Gegenstände, wie beispielsweise Radarwarner, dürfen die Beamten sofort sicherstellen.

Niemand ist verpflichtet, einer Atemalkoholmessung (Blasen ins Messgerät) oder einem Drogenschnelltest (Urincheck mittels Teststreifen) zuzustimmen. Verweigert dies der Fahrer, wird ihn die Polizei allerdings zur Blutabnahme zur nächsten Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können.

Polizeikontrolle

Polizeikontrolle

Bußgeld sofort zahlen?

Niemand ist gezwungen, an Ort und Stelle ein Verwarnungsgeld zu zahlen. Bei einem Bußgeld ab 60 Euro, etwa eine Geschwindigkeitsübertretung oder ein Rotlichtverstoß, muss die Polizei ein Bußgeldverfahren einleiten. Der Bescheid wird dann von der zuständigen Behörde zugeschickt. Gegen diesen kann dann immer noch Einspruch eingelegt werden.