Es wird bald wild hergehen auf unseren Straßen, Radwegen und Gehsteigen.

Die E-Scooter oder auch E-Roller werden losgelassen und angeblich sind sie ja so umweltfreundlich. Was natürlich absoluter Unfug ist. Denn so ein elektrisch betriebener Tretroller fährt mit Strom. Ach ja, der kommt ja aus der Steckdose. Und das Teil qualmt ja nicht wie ein Mofa, Moped oder Roller. Aber woher kommen die Batterie und der Roller selbst? Womöglich aus China, was wiederum einen langen Seeweg zu Folge hat und dem Umweltschutzgedanken ad absurdum führt!

Zu Fuß oder mit dem Fahrrad?

Das wichtigste Argument der E-Roller-Fangemeinde ist die emissionsfreie Fahrt auf der letzten Mail. Vor allem in Innenstädten sollen die elektrischen Flitzer für Entlastung sorgen, da dieser Weg dann nicht mit dem Auto gefahren wird. Die Idee klingt im ersten Moment fantastisch. Waren doch vor vielen Jahren die gemeinen Tretroller ohne Batterie auch einmal hipp und cool.

Diese manuell betriebenen Roller sind aus dem Straßenbild nahezu verschwunden. Über die Jahre hat sich das Fahrrad zu einem wichtigen innerstädtischen Verkehrsmittel entwickelt. Auch was das Thema Sharing anbetrifft. Das wird künftig auch für die E-Scooter ein entscheidender Markt.

In Paris sind die E-Scooter besonders bei Touristen beliebt. Schnell mal aufsteigen und vom Eiffelturm entlang der Seine in Richtung Notre Dame düsen ist deutlich zügiger als zu Fuß zu gehen. Dennoch hat das Sharing in anderen Städten für erhebliche Störungen gesorgt. In Madrid sind Gehwege gesperrt in San Francisco wurden sie komplett aus der Stadt verbannt.

Rechtliche Vorschriften

Am 17. Mai 2019 soll die Verordnung über die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft treten. Eine Helmpflicht wird es genauso wenig geben wie für Radfahrer. Und das obwohl nach Untersuchungen in den USA nahezu die Hälfte aller Unfälle mit E-Scootern Kopfverletzungen nach sich zogen.

Die E-Roller dürfen höchstens 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und 200 Zentimeter lang sein. Das Maximalgewicht darf 55 Kilogramm nicht überschreiten. Sind die Flitzer nicht schneller als 12 km/h sollen sie bereits ab dem 12. Lebensjahr gefahren werden dürfen. Mindestens 15 Jahre alt muss man für die E-Scooter bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sein.

Scheinwerfer, Schlussleuchte, Rückstrahler und Seitenreflektoren sowie eine Lenk- und Haltestange plus zwei voneinander unabhängige Bremsen müssen für eine Zulassung zwingend vorhanden sein.

E-Scooter aus Deutschland

BMW und Metz sind mit sehr guten, aber auch sehr teuren Produkten bereits auf dem Markt. Test bestätigten unisono gute Noten für die beiden deutschen E-Scooter. Dem BMW X2City sowie dem Metz moover wurden in vielen Fahrberichten gelobt.

Beide Modelle müssen ein Versicherungskennzeichen tragen und sind damit für das Fahren auf Straßen und Radwegen zugelassen. Preise von rund 2.400 für den X2City und rund 2.000 Euro für den moover sind heftig. Für dieses Geld gibt es auch schon ordentliche E-Bikes und die sind deutlich praktischer als ein Roller.

Weitere Modelle, unter anderem von Segway, Egret sowie einer Reihe chinesischer Hersteller, die künftig im Elektronikhandel und bei Discountern zu kaufen sind, werden spätestens mit der Inkraftsetzung der Verordnung zu bekommen sein. Doch Vorsicht, Qualität geht immer vor dem Preis. Vor allem, wenn es um die Bremsen und die gesamte Stabilität eines E-Scooters geht.

Fazit

Umweltfreundlich in der Stadt unterwegs zu sein ist jederzeit zu Fuß oder mit dem per Muskelkraft angetriebenen Fahrrad möglich. Klar ist es mit einem E-Scooter bequemer. Stellt sich nur die Frage, ob es tatsächlich sinnvoll oder nur ein neuer Trend ist. Wird tatsächlich das Auto oder ein anderes benzinbetriebenes Fahrzeug ersetzt, steht der Umweltschutz im Vordergrund. Wird dagegen beispielsweise das Fahrrad in die Ecke gestellt, verkehrt sich die Ökobilanz ins Negative.