Immer wieder passieren schwere Unfälle an einem Bahnübergang.
An unbeschrankten Bahnübergängen oftmals auch mit tödlichem Ausgang. Die Kennzeichnung eines unbeschrankten Bahnübergangs ist ein dreieckiges Schild mit roten Rand auf dem ein Zug abgebildet ist. Im Gegensatz dazu ist die Darstellung eines beschrankten Bahnübergangs ein Zaun. Unmittelbar vor jedem Bahnübergang ist ein Andreaskreuz mit zwei gekreuzten weißen Balken mit roten Enden zu sehen.
Das korrekte Verhalten am Andreaskreuz
An Bahnübergängen mit einem Andreaskreuz ist das Halten bis zu 10 Meter davor nicht erlaubt, wenn dadurch das Verkehrszeichen verdeckt wird. Parken ist vor und hinter dem Andreaskreuz innerorts bis zu 5 und außerorts bis zu 50 Meter verboten.
Vor dem Andreaskreuz muss zudem angehalten werden, wenn sich ein Schienenfahrzeug nähert, bei einem roten Blinklicht oder gelben und roten Lichtzeichen, bei geschlossenen oder sich senkenden Schranken, wenn ein Bahnmitarbeiter einen Halt gebietet oder wenn ein hörbares Signal wie das Pfeifen eines Zuges ertönt.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung gilt, dass der Schienenverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr hat. Auch an Bahnübergängen auf Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwegen ist diese Vorschrift anzuwenden. Zudem gilt an Bahnübergängen laut § 19 Absatz 1 der StVO ein allgemeines Überholverbot.
Verkehrs und Warnzeichen vor und an einem Bahnübergang
Weiß-rote Baken weisen ab 240 Metern vor einem Bahnübergang auf diesen hin. Die erste Bake hat drei rote Streifen auf weißem Grund, die zweite, 160 Meter vor dem Bahnübergang, zwei und die dritte, 80 Meter davor, einen. Am Bahnübergang sind zudem ein rotes und ein gelbes Blinklicht vorhanden. Wenn das rote Licht einen Richtungspfeil aufweist, muss der Autofahrer nur warten, wenn er in diese Richtung abbiegen möchte.
Bußgelder und Punkte
Verstöße an Bahnübergängen werden je nach Schwere mit Bußgeldern, Punkten oder sogar Fahrverboten geahndet. Überholen trotz Verbot kostet mindesten 70 Euro. Sollte der Vorrang vor dem Schienenfahrzeug nicht beachtet werden, sind es 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.
Wird gegen die Wartepflicht am Bahnübergang trotz Blinklicht, sich gerade senkenden Schranken oder auch auf das Halt-Signal eines Bahn-Mitarbeiters verstoßen, werden 240 Euro und zwei Punkte fällig. Außerdem kann ein einmonatiges Fahrverbot verhängt werden. Wird der Bahnübergang trotz geschlossener Schranken überquert, wird es mit 700 Euro richtig teuer. Schmerzhaft dürften zudem die zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot sein.