Wohin mit dem Weihnachtsbaum?
Mit dem ersten Adventswochenende startet der Verkauf der begehrten Bäume auf Christkindlmärkten, in Baumärkten, Gartencentern und auf den Supermarktparkplätzen. Klein oder groß? Die Frage stellt sich nur wegen des Platzes zuhause, sondern vor allem wegen des Transports dorthin. Ein kleines Bäumchen ist rasch im Kofferraum verstaut, bei einem großen wird es schwieriger.

Weihnachtsbaum auf Modellauto
Wie kommt der Weihnachtsbaum sicher nach Hause?
Eine gute Möglichkeit, den Tannenbaum zu verstauen, ist der Kofferraum. Bei einem größeren Christbaum müssen die Rücksitze umgeklappt werden. Dann wird der Baum mit dem Stammende nach vorne in den Kofferraum gelegt werden, so dass der Stamm an die Rückenlehne des Fahrer- oder Beifahrersitzes anstößt. Um Harzflecken zu vermeiden, empfiehlt es sich, eine Decke unterzulegen. Anschließend wird der Baum mit Spanngurten im Auto fixiert. Auf jeden Fall sollte dabei beachtet werden, dass sowohl die Rücklichter als auch das Kennzeichen nicht verdecktwerden. Die andere Möglichkeit des Baumtransports ist ein Dachträgersystem auf dem Auto. Der Baum darf in keinem Fall direkt auf dem Autodach transportiert werden! Der Weihnachtsbaum muss mit dem Stammende nach vorne mithilfe von Spanngurten gut befestigt werden. Eine geeignete Sicherung nach allen Seiten ist zudem eminent wichtig, damit er während der Fahrt nicht verrutscht oder sich lockert. Außerdem darf der Baum die Sicht nicht behindern.

Weihnachtsbaum Crashtest ADAC
Kennzeichnungspflichten beim Transport von großen Bäumen
Ragt die Baumspitze mehr als einen Meter über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist diese nach § 22 (4) StVO kenntlich zu machen und zwar durch mindestens:
Eine hellrote, nicht unter 30 x 30 Zentimeter große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne, ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 Zentimetern.
Die angeführten Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 Meter über der Fahrbahn angebracht werden. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. Nach hinten darf der Baum generell 1,50 m hinausragen. Bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern dürfen es bis zu 3 Meter sein.
Wird gegen diese Vorschriften verstoßen und sind zudem andere Verkehrsteilnehmer gefährdet worden, ist ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Zudem wird dem Fahreignungsregister in Flensburg ein Punkt hinzugefügt.